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Corona-Regeln/Maßnahmen des SC Kempenich e.V.

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Hygienekonzept für den Sport auf Außenanlagen

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1. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist in Gruppen von bis zu 10 Personen auch in Kontaktsportarten zulässig.

 

Bei darüberhinausgehenden Gruppengrößen gilt die Abstandsregelung nach § 1 Abs. 2 Satz 1. der Corona-Bekämpfungsverordnung, sofern wegen der Art der sportlichen Betätigung mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist, ist der Mindestabstand zwischen Personen zu verdoppeln.

 

Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und zur Wahrung des Abstandsgebotes sind zu treffen, dazu gehören auch angemessen ausgeschilderte Wegekonzepte. Soweit möglich sind Einbahnregelungen zu treffen. Wartebereiche (z.B. vor Verkaufsständen und Toilettenanlagen) sind ebenfalls mit Markierungen zur Einhaltung des Mindestabstandes zu versehen.

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2. Organisation des Betriebs:

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  • a. Die Entscheidung über die Öffnung der Sportstätte obliegt dem Träger

  • b. Zuschauer sind im Rahmen der Regelungen zu Veranstaltungen erlaubt.

  • c. Eine Bewirtung darf unter den Vorgaben für die Gastronomie erfolgen.

  • d. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist im Regelfall der Zugang zu verwehren.

  • e. Alle Personen müssen sich bei Betreten der Anlage die Hände desinfizieren oder waschen. Geeignete Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender sind durch den Betreiber vorzuhalten.

 

3. Einrichtungsbezogene Maßnahmen:

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  • a. Die Benutzung von sanitären Einrichtungen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern.

  • b. Es sind gezielte Maßnahmen zu treffen, um die Belastung von Räumen mit Aerosolen zu minimieren. Insbesondere sind Sanitärbereiche und Umkleiden ausreichend zu belüften.

  • c. In Sanitär-, Gemeinschafts- und Pausenräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen.

  • d. Trainingsgeräte sind nach der Benutzung mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.

  • e. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich zu machen.

 

4. Generell gilt:

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  • a. Für die Einhaltung der Regelungen ist eine beauftragte Person vor Ort zu benennen.

 

Für die Sportstätten generell:

- Kempenich, Alexander Bell

- Spessart, Carina Durben

- Rieden, Marco Kowall

 

  • b. Bei den einzelnen Trainings- bzw. Nutzungseinheiten die entsprechenden Trainer bzw. Übungsleiter.

  • c. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren.

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